ARBEITSRECHT
Was tun bei:
Kündigung
Abmahnung
Lohn
Überstunden
Kündigung?
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie folgendes beachten:
- Eine Kündigung ist nur schriftlich wirksam
- Klagefrist 3 Wochen
- Kündigunggsschutz (Schwanger, Schwerbehindert, etc.)
- Nichts unterschreiben
Kostenlose Erstberatung
Das Arbeitsrecht ist für Laien nur schwer durchschaubar und kann im Ergebnis viel Geld kosten. Damit Sie sich erst einmal informieren können, biete ich Ihnen eine kostenlose Erstberatung an.
Leistung
- Ich begleite Sie aussergerichtlich und gerichtlich bei Kündigung und Abmahnungen, Einforderung von Lohn, etc.
- Ich verhandle im Fall eines Aufhebungsvertrages und bei einer Abfindung.
- Prüfung von Zeugnissen.
- Ich akzeptiere eine Rechtsschutzversicherung.
- Für weitere Fragen stehe ich Ihnen natürlich zur Verfügung.
⚖️ Wichtige Begriffe im Arbeitsrecht
• Abmahnung:
Formelle Rüge des Arbeitgebers bei Vertragsverstoß des Arbeitnehmers. Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung.
• Arbeitnehmerüberlassung:
Einsatz von Leiharbeitnehmern durch einen Verleiher an einen Dritten (Entleiher), geregelt im AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz).
• Arbeitsentgelt:
Die Bezahlung (Lohn/Gehalt), die Arbeitnehmer für ihre geleistete Arbeit erhalten.
• Arbeitsschutz:
Gesetzliche Maßnahmen zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (z. B. Arbeitsstättenverordnung, PSA, Gefährdungsbeurteilung).
• Arbeitsvertrag:
Grundlage jedes Arbeitsverhältnisses. Regelt Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber (z. B. Tätigkeit, Vergütung, Arbeitszeit).
• Arbeitszeit:
Die Zeit, in der Arbeitnehmer ihre Arbeitsleistung erbringen. Geregelt durch das Arbeitszeitgesetz (z. B. Höchstarbeitszeit, Pausen, Ruhezeiten).
• Arbeitszeugnis:
Schriftliche Beurteilung der Leistungen und des Verhaltens eines Arbeitnehmers bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses (einfach oder qualifiziert).
• Aufhebungsvertrag:
Beiderseitige einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Keine Kündigungsfrist, aber Sperrzeit beim Arbeitslosengeld möglich.
• Aushangpflichten:
Arbeitgeber müssen bestimmte gesetzliche Regelungen (z. B. Arbeitszeitgesetz, Mutterschutzgesetz) für Arbeitnehmer gut sichtbar aushängen.
• Befristete Arbeitsverhältnisse:
Arbeitsverträge, die auf eine bestimmte Dauer oder einen sachlichen Grund beschränkt sind (§ 14 TzBfG).
• Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer:
Erfordert je nach Herkunftsland eine Arbeitsgenehmigung bzw. Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis.
• Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung:
Arbeitgeber mit mehr als 20 Mitarbeitern müssen mindestens 5 % schwerbehinderte Menschen beschäftigen (§ 154 SGB IX).
• Beschäftigung von Minderjährigen:
Nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt, geregelt im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).
• Betriebsrat:
Arbeitnehmervertretung im Betrieb. Hat Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte, geregelt im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
• Betriebsübergang:
Übergang eines Betriebs oder Betriebsteils auf einen neuen Inhaber (§ 613a BGB), Arbeitsverhältnisse bleiben bestehen.
• Bildungsurlaub:
Anspruch auf bezahlte Freistellung zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsmaßnahmen (je nach Bundesland).
• Einstellung:
Beginn eines Arbeitsverhältnisses. Arbeitgeber müssen dabei u. a. das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) beachten.
• Elternzeit und Elterngeld:
Schutz und Freistellung für Mütter und Väter nach der Geburt (§§ 15 ff. BEEG), Kündigungsschutz inklusive.
• Entgeltfortzahlung:
Arbeitnehmer erhalten bei Krankheit oder unverschuldeter Verhinderung bis zu 6 Wochen Lohnfortzahlung (§ 3 EFZG).
• Entsendung:
Arbeitnehmer werden vorübergehend im Ausland beschäftigt, dabei gelten besondere arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Regeln.
• Freistellung:
Der Arbeitnehmer wird von der Arbeitsleistung entbunden (z. B. bei Kündigung, Resturlaub, Streitfällen).
• Geringfügige Beschäftigung (Minijob):
Beschäftigung mit monatlichem Einkommen bis 538 € (ab 2025), sozialversicherungsrechtlich privilegiert.
• Geschäftsführer-Gehalt:
Nicht arbeitsrechtlich, sondern gesellschaftsrechtlich geregelt. Geschäftsführer sind keine „Arbeitnehmer“ im arbeitsrechtlichen Sinn.
• Gesetzliche Unfallversicherung:
Absicherung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten über die Berufsgenossenschaften.
• Gratifikation:
Freiwillige Sonderzahlung (z. B. Weihnachtsgeld, Erfolgsprämien), meist an Bedingungen geknüpft.
• Homeoffice / Telearbeit:
Arbeitsleistung wird außerhalb des Betriebs erbracht. Es gelten besondere Regelungen zur Arbeitszeit, Datenschutz, Arbeitsschutz.
• Krankheit:
Bei Vorlage eines ärztlichen Attests besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung (bis zu 6 Wochen), danach Krankengeld.
• Kündigung:
Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, bedarf meist der Schriftform und Fristeinhaltung.
• Kündigungsfrist:
Zeit zwischen Zugang der Kündigung und dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Geregelt im BGB oder Arbeitsvertrag.
• Kündigungsschutz:
Schutz vor sozial ungerechtfertigter Kündigung nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG), insbesondere in Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern.
• Kurzarbeit:
Vorübergehende Reduktion der Arbeitszeit aus wirtschaftlichen Gründen. Kurzarbeitergeld wird durch die Agentur für Arbeit gezahlt.
• Kurzfristige Beschäftigung:
Zeitlich befristete Arbeit (max. 3 Monate oder 70 Arbeitstage), z. B. bei Saisonarbeit, ohne Sozialversicherungspflicht.
• Lohn und Gehalt:
Monatliches Entgelt für geleistete Arbeit. Lohn wird häufig nach Stunden, Gehalt meist pauschal gezahlt.
• Mehrarbeit / Überstunden:
Arbeit über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus. Vergütung ist gesetzlich oder tariflich geregelt.
• Mindestlohn:
Gesetzlich festgelegter Lohn pro Stunde. Ab Januar 2025: 12,41 € brutto/Stunde.
• Minijob:
Siehe „Geringfügige Beschäftigung“.
• Mutterschutz:
Schutz für schwangere Frauen und Mütter vor und nach der Geburt (§§ 3 ff. MuSchG), z. B. Beschäftigungsverbote, Kündigungsschutz.
• Pflegezeit:
Anspruch auf Freistellung zur Pflege naher Angehöriger (§ 3 PflegeZG).
• Praktikum:
Je nach Art (Pflichtpraktikum, freiwillig) gelten unterschiedliche arbeitsrechtliche Vorschriften, z. B. zur Vergütung oder Arbeitszeit.
• Scheinselbstständigkeit:
Personen erscheinen als Selbstständige, sind tatsächlich aber wie Arbeitnehmer tätig – mit arbeitsrechtlichen Folgen.
• Schlichtungsausschuss:
Gremium zur Streitbeilegung bei Ausbildungsverhältnissen vor einer gerichtlichen Klage (§ 111 ArbGG).
• Schwangerschaft:
Führt zu umfassendem arbeitsrechtlichen Schutz, z. B. durch Mutterschutz, Kündigungsschutz, Beschäftigungsverbote.
• Sonderzahlung:
Einmalige oder zusätzliche Zahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, meist freiwillig oder tariflich geregelt.
• Tarifverträge:
Vereinbarungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden zu Lohn, Arbeitszeit, Urlaub etc.
• Teilzeitarbeit:
Arbeitszeit unterhalb der Vollzeitgrenze, rechtlicher Anspruch nach § 8 TzBfG, unter bestimmten Voraussetzungen.
• Überstunden / Mehrarbeit:
Muss durch Freizeitausgleich oder Zuschläge abgegolten werden, wenn arbeitsvertraglich oder tariflich geregelt.
• Urlaubsrecht:
Gesetzlicher Mindesturlaub beträgt 24 Werktage bei 6-Tage-Woche (§ 3 BUrlG), Sonderregelungen durch Tarifverträge möglich.
• Weihnachtsgeld:
Form der Gratifikation, kann durch Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag oder Gewohnheitsrecht entstehen.
• Zeiterfassung:
Seit BAG-Urteil 2022 müssen Arbeitgeber die Arbeitszeit systematisch erfassen (Umsetzung in nationales Recht steht noch aus).