RECHTSANWALT VERKEHRSRECHT KÖLN


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  • Unfall - Was soll ich machen?

    1. Beweise sichern und Dokumentieren 


    • Kein Schuldanerkenntnis abgeben, weder mündlich noch schriftlich.
    • Beweise sichern: Machen Sie Fotos von den beschädigten Fahrzeugen in ihrer Unfallposition, vom Kennzeichen des Unfallgegners und von der gesamten Unfallstelle aus verschiedenen Blickwinkeln.
    • Daten austauschen: Notieren Sie Namen, Anschriften und Kontaktdaten aller Unfallbeteiligten und möglicher Zeugen.
    • Unfallbericht ausfüllen: Sollte die Polizei nicht anwesend sein, verwenden Sie idealerweise den Europäischen Unfallbericht, um alle relevanten Informationen festzuhalten. Dieser sollte von allen Beteiligten unterschrieben werden.
    • Polizei rufen, wenn Personen verletzt sind, ein erheblicher Sachschaden entstanden ist, der Unfallgegner sich weigert, seine Daten anzugeben, oder bei Leasing-/Mietfahrzeugen bzw. einem Wildunfall. Bei kleinen Blechschäden ohne Verletzte ist dies meist nicht notwendig, kann aber bei Uneinigkeit hilfreich sein. 

    2. Nach dem Unfall


    •  Schaden melden: Informieren Sie Ihre Kfz-Versicherung umgehend, spätestens innerhalb einer Woche. Dies gilt auch dann, wenn Sie den Unfall nicht verursacht haben.
    • Arzt aufsuchen: Auch wenn Sie keine unmittelbaren Verletzungen spüren, sollten Sie einen Arzt aufsuchen, da manche Symptome (z.B. Nackenschmerzen) erst später auftreten.
    • Sachverständigen hinzuziehen: Bei einem unverschuldeten Unfall (und einem Schaden von über ca. 1000 €) empfiehlt es sich, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen und eventuell einen Anwalt einzuschalten, um die Schadensabwicklung zu unterstützen. 
  • Das sind Ihre Rechte.

    Als unverschuldeter Geschädigter haben Sie umfassende Rechte gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers, die den gesamten Schaden ersetzen muss. 


    • Freie Wahl des Sachverständigen: Sie haben das Recht, einen unabhängigen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen (bei Schäden über ca. 1000 €), dessen Kosten die gegnerische Versicherung trägt. Die Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter vorschreiben.

        

    • Freie Wahl der Werkstatt: Sie entscheiden, wo Ihr Fahrzeug repariert wird. Die Versicherung kann Sie nicht an eine Partnerwerkstatt verweisen.

        

    • Anspruch auf Rechtsbeistand: Die Kosten für einen Rechtsanwalt, der Ihre Interessen vertritt, werden ebenfalls von der gegnerischen Versicherung übernommen. Es ist ratsam, einen Anwalt einzuschalten, da Versicherungen oft versuchen, Ansprüche zu kürzen.

       

    • Ersatz des Fahrzeugschadens: Ihnen stehen entweder die Reparaturkosten (inklusive Mehrwertsteuer) oder bei einem Totalschaden der Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Fahrzeugs abzüglich des Restwerts zu.

    • Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagen: Für die Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen oder, wenn Sie keinen Mietwagen nehmen, eine Nutzungsausfallentschädigung.

    • Wertminderung: Bei neueren Fahrzeugen können Sie Anspruch auf eine merkantile Wertminderung geltend machen, da ein repariertes Unfallfahrzeug auf dem Markt weniger wert ist.

        

    • Schmerzensgeld: Bei Personenschäden haben Sie Anspruch auf Ersatz der Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall und ein angemessenes Schmerzensgeld für erlittene körperliche und seelische Schmerzen.

        

    • Sonstige Kosten: Auch Abschleppkosten, Standgebühren, Kosten für die Haushaltsführung im Verletzungsfall und eine Kostenpauschale für Telefon/Porto können geltend gemacht werden. 
  • Bußgeldbescheid - Was soll ich machen?


    1. Bußgeldbescheid prüfen und Fristen beachten 


    Prüfen Sie den Bescheid genau: Kontrollieren Sie alle Angaben, wie das Datum, die Uhrzeit, den Ort, das Kennzeichen, die Art des Verstoßes, die Höhe des Bußgeldes und ob Ihre persönlichen Daten korrekt sind.

        

    Zwei-Wochen-Frist für Einspruch: Ab dem Datum der Zustellung haben Sie zwei Wochen Zeit, um schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde Einspruch einzulegen. Wenn Sie diese Frist versäumen, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig und ist bindend.

        

    Zwei-Wochen-Frist für Zahlung: Der im Bescheid genannte Betrag (Geldbuße, Gebühren und Auslagen) muss spätestens zwei Wochen nach Eintritt der Rechtskraft beglichen sein. Wenn Sie keinen Einspruch einlegen, wird der Bescheid nach Ablauf der Einspruchsfrist rechtskräftig. 


    2. Möglichkeiten nach Erhalt des Bescheids


    a) Sie akzeptieren den Bußgeldbescheid 

    Bezahlen Sie die Geldbuße: Überweisen Sie den geforderten Betrag unter Angabe des Kassenzeichens (Verwendungszweck) an die im Bescheid angegebene Stelle.

        

    Der Fall ist abgeschlossen: Sobald Sie bezahlt haben und die Frist verstrichen ist, ist das Verfahren beendet. 


    b) Sie legen Einspruch ein

    Ein Einspruch kann sich lohnen, besonders wenn Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot drohen, oder wenn Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids haben. 


    Form des Einspruchs: Der Einspruch muss schriftlich (Brief oder Fax, keine E-Mail) oder zur Niederschrift bei der im Bescheid genannten Bußgeldbehörde eingereicht werden.

       

    Begründung: Eine Begründung ist nicht sofort erforderlich, aber ratsam, um auf Fehler (z.B. falsches Kennzeichen, Messfehler, Verwechslung des Fahrers, Verjährung) hinzuweisen.


    Anwaltliche Hilfe: Es empfiehlt sich, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen. Ein Anwalt kann die Akten einsehen, Messprotokolle prüfen und Formfehler finden, die Ihnen vielleicht entgehen. Die Kosten hierfür müssen Sie bei einem verlorenen Verfahren selbst tragen, weshalb eine Rechtsschutzversicherung von Vorteil ist.

        

    Verjährung prüfen: Prüfen Sie, ob die Tat möglicherweise bereits verjährt ist. Verkehrsordnungswidrigkeiten verjähren in der Regel nach drei Monaten, sofern die Behörde in dieser Zeit keine Maßnahmen ergriffen hat. 


    Zusammenfassend:

    Handeln Sie schnell, da die zweiwöchige Einspruchsfrist sehr kurz ist. Überlegen Sie, ob Sie den Bescheid akzeptieren oder anfechten möchten, und nutzen Sie bei Unsicherheiten juristischen Rat. 

  • Das sind Ihre Rechte.

    Wenn Sie einen

    Bußgeldbescheid erhalten, haben Sie verschiedene Rechte, die Ihnen helfen, sich gegen den Vorwurf zu verteidigen oder das Verfahren transparent zu gestalten: 


    1. Recht auf Information und rechtliches Gehör

    Der Bußgeldbescheid muss den genauen Tatvorwurf (Ort, Zeit, Art des Verstoßes), die angewendeten Bußgeldvorschriften, die Beweismittel und die Höhe der Strafe klar und verständlich darlegen, damit Sie Ihre Rechte wahrnehmen können. Zuvor erhalten Sie meist einen Anhörungsbogen, der Ihnen die Möglichkeit gibt, sich zum Vorwurf zu äußern, bevor ein endgültiger Bescheid erlassen wird. 


    2. Recht auf Aussageverweigerung 

    Sie sind nicht verpflichtet, sich zum Tatvorwurf selbst zu äußern oder sich gar selbst zu belasten. Angaben zur Sache sind freiwillig. Dieses Schweigerecht darf Ihnen nicht negativ ausgelegt werden. 


    Aber: Sie sind verpflichtet, Ihre persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift) auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und falsche Angaben zu korrigieren. 


    3. Recht auf Einspruch

    Das wichtigste Recht ist das Recht auf Einspruch. 


    Frist: Sie haben zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids Zeit, um schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Bußgeldbehörde Einspruch einzulegen.

        

    Form: Der Einspruch muss schriftlich (Brief, Fax, in manchen Fällen unterschriebene PDF-E-Mail) erfolgen. Ein bloßer Anruf reicht nicht aus.

        

    Ohne Begründung möglich: Sie können den Einspruch zunächst ohne Begründung einlegen und diese später nachreichen, beispielsweise nachdem Ihr Anwalt Akteneinsicht genommen hat. 


    4. Recht auf Akteneinsicht

    Sie oder Ihr Rechtsanwalt haben das Recht, die Ermittlungsakte einzusehen, um die Beweismittel (z.B. Blitzerfotos, Messprotokolle) zu prüfen und mögliche Fehler aufzudecken. 


    5. Recht auf rechtliches Gehör vor Gericht 

    Wenn die Bußgeldbehörde den Einspruch nicht zurückweist, gibt sie den Fall an die Staatsanwaltschaft und dann an das Amtsgericht ab. Dort haben Sie das Recht auf eine Gerichtsverhandlung, in der der Fall erneut geprüft wird. 


    6. Recht auf anwaltlichen Beistand

    Sie haben das Recht, sich jederzeit von einem Rechtsanwalt beraten und vertreten zu lassen. Ein Anwalt kann die Akten prüfen, Einspruch einlegen und Sie vor Gericht vertreten. Bei einer bestehenden Verkehrsrechtsschutzversicherung werden die Kosten in der Regel übernommen. 


    7. Recht auf Verjährung

    Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr verjähren in der Regel nach drei Monaten, sofern die Behörde in dieser Zeit keine Maßnahmen ergriffen oder Ihnen einen Bescheid zugestellt hat. Nach der Zustellung des Bescheids beträgt die Verjährungsfrist meist sechs Monate. 


    Es ist entscheidend, die Einspruchsfrist von zwei Wochen nicht zu versäumen, da der Bußgeldbescheid sonst rechtskräftig wird und Sie Ihre Rechte in der Regel nicht mehr geltend machen können. 

  • Das kann ich für Sie tun.


    Sie haben ein Problem im Verkehrsrecht? Als erfahrener Rechtsanwalt Verkehrsrecht Köln

    stehe ich Ihnen zur Seite – ob nach einem Verkehrsunfall, bei einem drohenden Fahrverbot oder bei der Abwehr eines Bußgeldbescheids.


    Meine Tätigkeit umfasst unter anderem:


    • Fahrverbot und Führerscheinentzug
    • Bußgeldverfahren und Punkte in Flensburg
    • Unfallregulierung und Schadensersatz
    • Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall
    • Verkehrsstrafrecht (z. B. Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr)

    Ich vertrete sowohl Autofahrer, Motorradfahrer als auch Fußgänger und Fahrradfahrer. Egal ob Sie ein Bußgeld anfechten, Ihren Führerschein retten wollen oder nach einem Unfall Schadensersatz und Schmerzensgeld durchsetzen möchten – machen Sie sich keine Sorgen, ich bin für Sie da .


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