1. Beweise sichern und Dokumentieren
2. Nach dem Unfall
Als unverschuldeter Geschädigter haben Sie umfassende Rechte gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers, die den gesamten Schaden ersetzen muss.
1. Bußgeldbescheid prüfen und Fristen beachten
Prüfen Sie den Bescheid genau: Kontrollieren Sie alle Angaben, wie das Datum, die Uhrzeit, den Ort, das Kennzeichen, die Art des Verstoßes, die Höhe des Bußgeldes und ob Ihre persönlichen Daten korrekt sind.
Zwei-Wochen-Frist für Einspruch: Ab dem Datum der Zustellung haben Sie zwei Wochen Zeit, um schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde Einspruch einzulegen. Wenn Sie diese Frist versäumen, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig und ist bindend.
Zwei-Wochen-Frist für Zahlung: Der im Bescheid genannte Betrag (Geldbuße, Gebühren und Auslagen) muss spätestens zwei Wochen nach Eintritt der Rechtskraft beglichen sein. Wenn Sie keinen Einspruch einlegen, wird der Bescheid nach Ablauf der Einspruchsfrist rechtskräftig.
2. Möglichkeiten nach Erhalt des Bescheids
a) Sie akzeptieren den Bußgeldbescheid
Bezahlen Sie die Geldbuße: Überweisen Sie den geforderten Betrag unter Angabe des Kassenzeichens (Verwendungszweck) an die im Bescheid angegebene Stelle.
Der Fall ist abgeschlossen: Sobald Sie bezahlt haben und die Frist verstrichen ist, ist das Verfahren beendet.
b) Sie legen Einspruch ein
Ein Einspruch kann sich lohnen, besonders wenn Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot drohen, oder wenn Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids haben.
Form des Einspruchs: Der Einspruch muss schriftlich (Brief oder Fax, keine E-Mail) oder zur Niederschrift bei der im Bescheid genannten Bußgeldbehörde eingereicht werden.
Begründung: Eine Begründung ist nicht sofort erforderlich, aber ratsam, um auf Fehler (z.B. falsches Kennzeichen, Messfehler, Verwechslung des Fahrers, Verjährung) hinzuweisen.
Anwaltliche Hilfe: Es empfiehlt sich, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen. Ein Anwalt kann die Akten einsehen, Messprotokolle prüfen und Formfehler finden, die Ihnen vielleicht entgehen. Die Kosten hierfür müssen Sie bei einem verlorenen Verfahren selbst tragen, weshalb eine Rechtsschutzversicherung von Vorteil ist.
Verjährung prüfen: Prüfen Sie, ob die Tat möglicherweise bereits verjährt ist. Verkehrsordnungswidrigkeiten verjähren in der Regel nach drei Monaten, sofern die Behörde in dieser Zeit keine Maßnahmen ergriffen hat.
Zusammenfassend:
Handeln Sie schnell, da die zweiwöchige Einspruchsfrist sehr kurz ist. Überlegen Sie, ob Sie den Bescheid akzeptieren oder anfechten möchten, und nutzen Sie bei Unsicherheiten juristischen Rat.
Wenn Sie einen
Bußgeldbescheid erhalten, haben Sie verschiedene Rechte, die Ihnen helfen, sich gegen den Vorwurf zu verteidigen oder das Verfahren transparent zu gestalten:
1. Recht auf Information und rechtliches Gehör
Der Bußgeldbescheid muss den genauen Tatvorwurf (Ort, Zeit, Art des Verstoßes), die angewendeten Bußgeldvorschriften, die Beweismittel und die Höhe der Strafe klar und verständlich darlegen, damit Sie Ihre Rechte wahrnehmen können. Zuvor erhalten Sie meist einen Anhörungsbogen, der Ihnen die Möglichkeit gibt, sich zum Vorwurf zu äußern, bevor ein endgültiger Bescheid erlassen wird.
2. Recht auf Aussageverweigerung
Sie sind nicht verpflichtet, sich zum Tatvorwurf selbst zu äußern oder sich gar selbst zu belasten. Angaben zur Sache sind freiwillig. Dieses Schweigerecht darf Ihnen nicht negativ ausgelegt werden.
Aber: Sie sind verpflichtet, Ihre persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift) auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und falsche Angaben zu korrigieren.
3. Recht auf Einspruch
Das wichtigste Recht ist das Recht auf Einspruch.
Frist: Sie haben zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids Zeit, um schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Bußgeldbehörde Einspruch einzulegen.
Form: Der Einspruch muss schriftlich (Brief, Fax, in manchen Fällen unterschriebene PDF-E-Mail) erfolgen. Ein bloßer Anruf reicht nicht aus.
Ohne Begründung möglich: Sie können den Einspruch zunächst ohne Begründung einlegen und diese später nachreichen, beispielsweise nachdem Ihr Anwalt Akteneinsicht genommen hat.
4. Recht auf Akteneinsicht
Sie oder Ihr Rechtsanwalt haben das Recht, die Ermittlungsakte einzusehen, um die Beweismittel (z.B. Blitzerfotos, Messprotokolle) zu prüfen und mögliche Fehler aufzudecken.
5. Recht auf rechtliches Gehör vor Gericht
Wenn die Bußgeldbehörde den Einspruch nicht zurückweist, gibt sie den Fall an die Staatsanwaltschaft und dann an das Amtsgericht ab. Dort haben Sie das Recht auf eine Gerichtsverhandlung, in der der Fall erneut geprüft wird.
6. Recht auf anwaltlichen Beistand
Sie haben das Recht, sich jederzeit von einem Rechtsanwalt beraten und vertreten zu lassen. Ein Anwalt kann die Akten prüfen, Einspruch einlegen und Sie vor Gericht vertreten. Bei einer bestehenden Verkehrsrechtsschutzversicherung werden die Kosten in der Regel übernommen.
7. Recht auf Verjährung
Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr verjähren in der Regel nach drei Monaten, sofern die Behörde in dieser Zeit keine Maßnahmen ergriffen oder Ihnen einen Bescheid zugestellt hat. Nach der Zustellung des Bescheids beträgt die Verjährungsfrist meist sechs Monate.
Es ist entscheidend, die Einspruchsfrist von zwei Wochen nicht zu versäumen, da der Bußgeldbescheid sonst rechtskräftig wird und Sie Ihre Rechte in der Regel nicht mehr geltend machen können.
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Meine Tätigkeit umfasst unter anderem:
Ich vertrete sowohl Autofahrer, Motorradfahrer als auch Fußgänger und Fahrradfahrer. Egal ob Sie ein Bußgeld anfechten, Ihren Führerschein retten wollen oder nach einem Unfall Schadensersatz und Schmerzensgeld durchsetzen möchten – machen Sie sich keine Sorgen, ich bin für Sie da .
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