VERKEHRSRECHT

Was tun bei:



Unfall

Schmerzensgeld

Bußgeldbescheid

Fahrerflucht

1. Kostenlose

Erstberatung

Nach einem Unfall stehen viele erst einmal unter Schock. Sie wissen nicht was zu tun ist und wie es jetzt weitergeht. Denn schließlich ist das Auto kaputt und noch schlimmer sie wurden beim Unfall verletzt. 


Machen Sie sich keine Sorgen ich übernehme für Sie die gesamte Korrespondenz und Abwicklung mit der Kfz-Haftlichtversicherung. Sie müssen nichts mehr unternehmen. 


Als Erstes bekommen Sie von mir eine kostenlose Ersteinschätzung, damit Sie im §§ Dschungel nicht völlig hilflos sind. 

2. Bußgeld

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid bekommen ist das oft mit hohen Kosten oder Punkten in Flensburg verbunden. 


Allerdings gilt auch im Verkehrsrecht:

  • auch Behörden können irren,
  • Blitzer funktionieren nicht,
  • Blitzer haben die falsche Software,
  • Blitzer werden nicht richtig bedient,
  • das Blitzerfoto ist unbrauchbar.

Als Anwalt lege ich fristgerecht Einspruch ein und prüfe den Bußgeldbescheid auf Fehler.


Hierzu ein Beispiel aus meiner Praxis im Verkehrsrecht:

Ich habe gegen einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot Einspruch eingelegt 

Ergebnis: 

Mein Mandant wurde freigesprochen!



Laut Bußgeldbescheid sollte mein Mandant verdonnert werden zu:

3. Straftaten

Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren ohne Versicherungsschutz oder Fahrerflucht sind Straftaten. 


WICHTIG

Gerade im Verkehrsrecht gilt eine eiserne Regel: 


Schweigen ist GOLD


Als Beschuldigter müssen Sie keine Aussage gegenüber der Polizei machen. Sie haben das Rechts zu schweigen. Machen Sie davon Gebrauch, denn Sie wissen nicht womit Sie sich belasten. 


Als Anwalt beantrage ich erst einmal Akteneinsicht und prüfe den Vorwurf. Erst dann kann eine Stellungnahme erfolgen.

Wichtige Begriffe im Straßenverkehrsrecht

  Begriff

   

Straßenverkehrsrecht

   




Straßenverkehrs-Ordnung

(StVO)

   



Straßenverkehrszulassungordnung(StVZO) 

   


Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

   



Straßenverkehrsgesetz

(StVG)

   


Verkehrsteilnehmer

   


Öffentlicher Verkehrsraum

   



Ordnungswidrigkeit

   



Verkehrsstraftat

   



Verkehrssicherungspflicht

   



Haftung im Straßenverkehr

   




Punkte in Flensburg

Punktestand abfragen

   


Fahrverbot

   




Enzug der Fahrerlaubnis





Fahrzeughalter

   



Fahrer

 

  Definition

   

Teil des öffentlichen Rechts, der die Teilnahme am Straßenverkehr regelt – umfasst u. a. StVG, StVO, FeV und StVZO.

   

Regelt das Verhalten der Verkehrsteilnehmer im öffentlichen Verkehrsraum, etwa Vorfahrt, Parken und Geschwindigkeit.

   

Regelt die Zulassung und technische Beschaffenheit von Fahrzeugen im Straßenverkehr.

   

Enthält Bestimmungen über Erteilung, Entziehung und Umfang der Fahrerlaubnis.

   

Grundgesetzliche Regelung des Straßenverkehrsrechts mit Haftungsfragen und Strafvorschriften.

   

Jede Person, die aktiv oder passiv am Straßenverkehr teilnimmt.

   

Bereiche, die jedermann zur Nutzung offenstehen, auch wenn sie in privatem Eigentum stehen.

   

Geringfügiger Verstoß gegen Verkehrsvorschriften, der mit Bußgeld geahndet wird.

   

Schwerwiegender Verstoß gegen das Straßenverkehrsrecht, der strafrechtlich verfolgt wird.

   

Pflicht, Gefahrenquellen im Straßenverkehr zu beseitigen oder abzusichern.

   

Regelt, wer bei einem Unfall für den entstandenen Schaden aufkommen muss.

   


Verwaltungsmaßnahme zur Erfassung schwerer Verkehrsverstöße im Fahreignungsregister.

   

Temporäres Verbot, ein Kraftfahrzeug zu führen, meist als Nebenstrafe bei Verkehrsverstößen.

   


Vollständige Entziehung der Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder eine Behörde.



Die Person, die das Fahrzeug auf eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt besitzt.

   

Person, die ein Fahrzeug lenkt und für dessen Führung verantwortlich ist.

 

  Beispiel

   

Ein Autofahrer verstößt gegen die StVO, indem er z.B. zu schnell fährt – dies fällt unter das Straßenverkehrsrecht.

   
Ein Autofahrer missachtet z.B. eine rote Ampel – Verstoß gegen die StVO.

   


Ein Auto wird z.B. wegen defekter Bremsen aus dem Verkehr gezogen – Verstoß gegen die StVZO.

   

Ein Fahrer verliert seine Fahrerlaubnis, weil er alkoholisiert gefahren ist – Regelung nach FeV.

   

Nach einem Unfall prüft man gemäß StVG, ob der Fahrzeughalter haftet.

   


Ein Fußgänger, der eine Straße überquert, ist Verkehrsteilnehmer.

   

Ein Supermarktparkplatz, der frei zugänglich ist, gilt als öffentlicher Verkehrsraum.

   

Jemand fährt z.B. 10 km/h zu schnell – dies ist eine Ordnungswidrigkeit.

   


Fahrerflucht oder Trunkenheitsfahrt sind Verkehrsstraftaten.

   


Eine Gemeinde muss Schlaglöcher auf der Straße beseitigen, um Unfälle zu verhindern.

   

Nach einem selbst verschuldeten Unfall haftet der Halter (Kfz-Versicherung) für die Schäden am anderen Fahrzeug.


Wer wiederholt zu schnell fährt, sammelt Punkte in Flensburg.

   


Zeitlich befristetes Verbot, ein Kraftfahrzeug zu führen (1-3 Monate)

Relative Fahruntüchtigkeit

0,3 - 1,09 .


Absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,1 ‰.





Auch wenn der Sohn das Auto fährt, haftet der Vater als Halter für das Fahrzeug.

   

Der Fahrer eines LKWs muss sich an die Lenkzeiten halten.