VERKEHRSRECHT
Was tun bei:
Unfall
Schmerzensgeld
Bußgeldbescheid
Fahrerflucht
1. Kostenlose
Erstberatung
Nach einem Unfall stehen viele erst einmal unter Schock. Sie wissen nicht was zu tun ist und wie es jetzt weitergeht. Denn schließlich ist das Auto kaputt und noch schlimmer sie wurden beim Unfall verletzt.
Machen Sie sich keine Sorgen ich übernehme für Sie die gesamte Korrespondenz und Abwicklung mit der Kfz-Haftlichtversicherung. Sie müssen nichts mehr unternehmen.
Als Erstes bekommen Sie von mir eine kostenlose Ersteinschätzung, damit Sie im §§ Dschungel nicht völlig hilflos sind.
2. Bußgeld
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid bekommen ist das oft mit hohen Kosten oder Punkten in Flensburg verbunden.
Allerdings gilt auch im Verkehrsrecht:
- auch Behörden können irren,
- Blitzer funktionieren nicht,
- Blitzer haben die falsche Software,
- Blitzer werden nicht richtig bedient,
- das Blitzerfoto ist unbrauchbar.
Als Anwalt lege ich fristgerecht Einspruch ein und prüfe den Bußgeldbescheid auf Fehler.
Hierzu ein Beispiel aus meiner Praxis im Verkehrsrecht:
Ich habe gegen einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot Einspruch eingelegt
Ergebnis:
Mein Mandant wurde freigesprochen!
Laut Bußgeldbescheid sollte mein Mandant verdonnert werden zu:
3. Straftaten
Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren ohne Versicherungsschutz oder Fahrerflucht sind Straftaten.
WICHTIG
Gerade im Verkehrsrecht gilt eine eiserne Regel:
Schweigen ist GOLD
Als Beschuldigter müssen Sie keine Aussage gegenüber der Polizei machen. Sie haben das Rechts zu schweigen. Machen Sie davon Gebrauch, denn Sie wissen nicht womit Sie sich belasten.
Als Anwalt beantrage ich erst einmal Akteneinsicht und prüfe den Vorwurf. Erst dann kann eine Stellungnahme erfolgen.